AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen:
2.1. Alle Fotos sind urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Nutzung, z. B. für Drucke oder die Veröffentlichung in privaten Online-Medien.
Bei der Veröffentlichung in sozialen Medien oder anderen Online-Plattformen ist der Fotograf stets namentlich zu nennen (z. B. „Foto: Martin Steurer oder @smartins.pics bzw. @smartins.pics_wedding“).
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht erlaubt.
2.3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.1 oben) erfolgt.
III. Speicherung der Bilddaten:
3.1. Die unbearbeiteten bzw. bearbeiteten Bilder werden vom Fotografen für maximal 12 Monate nach Übergabe gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten endgültig gelöscht. Nach Ablauf dieser Speicherfrist können keine Kopien oder Nachbestellungen mehr verlangt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Daten zu sichern.
3.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
IV. Verlust und Beschädigung:
4.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenso ausgenommen sind unvorhersehbare technische Ausfälle oder Datenverlust sowie höhere Gewalt.
Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Foto Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl.
4.2. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen, sofern und soweit dies möglich ist beschränkt (zB. Portrait, Family-/Coupleshooting).
Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.
4.3. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
V. Leistung und Gewährleistung:
5.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
5.2. Eine Leistung gilt als erbracht, wenn das geschuldete Werk bzw. die Leistung (zB. Fotoshooting oder fotografische Begleitung einer Veranstaltung) wie vereinbart erbracht wurde. Der Fotograf schuldet kein bestimmtes Einzelfoto, sondern die ordnungsgemäße Gesamterfüllung.
Die Dienstleistung ist auch dann erbracht, wenn einzelne Bilder aus technischen Gründen nicht geliefert werden können, sofern der wesentliche Vertragszweck erfüllt wurde (z. B. Dokumentation der Zeremonie, Hauptszenen vorhanden).
5.3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
5.4. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
5.5. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
VI. Vorzeitige Auflösung:
Bei Absage durch den Kunden gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 14 Tage vor dem Termin ist eine Absage kostenlos, zwischen 13 und 3 Tagen vor dem Termin fallen 50 % des Honorars an, bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.
Sollte der Fotograf aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) nicht leisten können, wird ein Ersatztermin angeboten oder ein Ersatzfotograf (soweit möglich) beauftragt.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
VII. Werklohn / Honorar:
7.1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
7.2. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
7.3. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
VIII. Lizenzhonorar:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
IX. Zahlung:
9.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
9.2. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Für Terminreservierungen kann eine Anzahlung verlangt werden.
9.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Bildmaterial Eigentum des Fotografen.
9.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
9.5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
X. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:
Der Fotograf darf ausgewählte Bilder mit schriftlicher Zustimmung des Kunden für eigene Werbezwecke, wie Website, Social Media oder Portfolio, verwenden.
XI. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) bei Verträgen mit Konsumenten
Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder Online-Buchung) geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Rücktritt innerhalb der Frist schriftlich (z. B. per E-Mail) erklärt werden.
11.1 Ausschluss des Rücktrittsrechts:
Gemäß § 18 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht, wenn die Dienstleistung – etwa ein Fototermin – zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden soll. Dies betrifft insbesondere individuell vereinbarte Fotoshootings oder Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Events). Mit der Buchung eines konkreten Termins erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesen Fällen das Rücktrittsrecht nicht besteht.
XII. Schlussbestimmungen:
12.1. Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.2. Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
12.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Bildwerke sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
12.4. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
